A ntrag auf Freistellung vom Unterricht (Sport)
Die Befreiung von bis zu vier Wochen erfolgt in der Regel auf der Grundlage eines Antrags der Erziehungsberechtigten, volljährige Schüler*innen stellen den Antrag selbst. Im Antrag sind Gründe und der voraussichtliche Zeitraum der beantragten Befreiung anzugeben. Für den Zeitraum von vier Wochen entscheidet die unterrichtende Lehrkraft über die Befreiung.
Für die Befreiung vom Sportunterricht über vier Wochen hinaus ist in der Regel ein ärztliches Attest notwendig. Ein amtsärztliches Attest kann seitens der Schule auch dann angefordert werden, wenn es eine Häufung von Befreiungsanträgen oder aufeinanderfolgender Befreiungsanträgen um Umfang von drei Monaten gibt. Auch Teilbefreiungen vom Sportunterricht sind möglich.
Im Fall einer Teilbefreiung erfolgt eine Notengebung auf der Grundlage praktischer und theoretischer Leistungsnachweise über die von den Schüler*innen absolvierten Stoffgebiete. Der Umfang der Befreiung wird auf dem Zeugnis vermerkt.
In der Regel nehmen vom aktiven Sportunterricht befreite Schüler*innen am Unterricht teil. Sie werden als Schiedrichter*innen, Helfer*innen, Protokollant*innen u.ä. eingesetzt. Für Schüler*innen in der Kursstufe gelten gesonderte Regelungen.
Antrag auf Freistellung vom Unterricht (stundenweise/ ganztägig)
Ein Kind kann auf Antrag der Erziehungsberechtigten und nur aus sehr wichtigen Gründen (z.B. die Hochzeit oder die Beerdigung naher Angehöriger) vom Schulbesuch beurlaubt werden. Der Antrag auf Freistellung muss rechtzeitig und schriftlich der Klassenleitung zugestellt werden.
Ein Antrag auf Freistellung für einen Tag wird durch die Klassenleitung entschieden. Dabei werden neben pädagogischen auch schulorganisatorische Aspekte berücksichtigt (z.B. bereits angekündigte Klassenarbeiten und/oder Klausuren).
Bei Freistellungsanträgen ab zwei Tagen ist der Antrag ebenfalls an die Klassenleitung zu richten, über die Freistellung befindet aber die Schulleiterin. Volljährige Schüler*innen sind berechtigt, den Antrag selbst zu stellen.
In jedem Fall ist der versäumte Unterricht selbstständig und eigenverantwortlich nachzuholen.
Das nicht genehmigte Fernbleiben von der Schule verstößt gegen § 36 des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt und stellt nach § 84 des Schulgesetzes eine Ordnungswidrigkeit dar. Nach § 43 des Schulgesetzes sind die Eltern als Sorgeberechtigte/r für die Einhaltung der Schulpflicht verantwortlich.
Grundsätzlich dürfen Schüler*innen in Sachsen-Anhalt nicht vor oder im Anschluss an Ferientage beurlaubt werden. Das Landesschulamt geht davon aus, dass die Schulferien mit insgesamt 75 Tagen pro Schuljahr ausreichend sind, um Urlaub verbringen zu können. Der Landesverwaltungsgerichtshof hat zudem entschieden, dass wirtschaftliche Gesichtspunkte, z. B. die Tatsachen, dass der Urlaub außerhalb der Schulferien günstiger sei oder Urlaub eine Bildungsreise darstelle, keine Begründung für eine Befreiung von der Schulpflicht gebe.
Das Land Sachsen-Anhalt unterstreicht diese Forderung zur Durchsetzung der Schulpflicht mit Stichproben, die durch die Bundespolizei u.a. an Flughäfen und Bahnhöfen durchgeführt werden. Es droht ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro.
Sollte Ihr Kind direkt vor oder nach den Ferien krank sein, kann seitens der Schule ein ärztliches Attest angefordert werden.
Antrag auf freiwilliges Zurücktreten/ freiwilliges Wiederholen eines Jahrgangs
Ein Rücktritt in einen bereits wiederholten Schuljahrgang (z.B. nach einer Nichtversetzung) ist unzulässig.
Ein freiwilliger Rücktritt oder eine Wiederholung ist auch zum Ende des Schuljahres möglich. Über den Antrag der Eltern entscheidet die Klassenkonferenz. Dieser Antrag muss fristwahrend laut Schuljahresarbeitsplan bei der Klassenleitung eingehen. Ein genehmigter Antrag auf freiwilligen Rücktritt zum Schuljahresende entspricht einer Nichtversetzung. Insgesamt kann ein/e Schüler/in am Gymnasium während der Jahrgangsstufen 5 bis 10 nur einmal freiwillig zurücktreten oder nur einmal einen Schuljahrgang freiwillig wiederholen.
Für eine freiwillige Wiederholung in der Qualifikationsphase gelten die Bestimmungen der Oberstufenverordnung.
Antrag auf Schulformwechsel
Schüler*innen, die ihre schulische Laufbahn an einem Gymnasium beginnen, wünschen sich, diesen schulischen Weg auch erfolgreich zu beenden.
Manchmal gelingt dies aber nicht. Dann ist ein Schulformwechsel (z.B. an eine unserer benachbarten Sekundarschulen) hilfreich oder notwendig.
Der Schulformwechsel vom Gymnasium an eine andere Schulform (Sekundarschule, Gemeinschaftsschule, Gesamtschule) wird in Sachsen-Anhalt in der Übergangsverordnung (VO Übergang) geregelt. Seit dem Schuljahr 2022/2023 ist ein Übergang in eine andere Schulform in allen Jahrgängen der Sekundarstufe 1 nur noch zum Ende eines Schuljahres möglich. Eine Probebeschulung an der jeweils aufnehmenden Schulform ist in der Übergangsverordnung nicht vorgesehen.
Besteht ein Wunsch auf Schulformwechsel, beantragen Sie als Eltern den Schulformwechsel schriftlich bei der Klassenleitung. Dabei MUSS Ihr Antrag vor der Versetzungskonferenz der Klassenleitung vorliegen. Die Termine der Versetzungskonferenzen werden im Schuljahresarbeitsplan auf der schulischen Website veröffentlicht. Zum Termin entscheidet die Klassenkonferenz über den Antrag.
Die Klassenkonferenz entscheidet auch, wenn nach den geltenden Versetzungsvorschriften ein Verbleib am Gymnasium nicht länger möglich ist (z.B. bei einer wiederholten Nichtversetzung) oder wenn bei Schüler*innen des 5. Jahrgangs auch nach einer Wiederholung eine erfolgreiche Beschulung am Gymnasium nicht zu erwarten ist. Näheres dazu führt die geltende Versetzungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalts aus. Alle gesetzlichen Grundlagen können online unter den Veröffentlichungen des Ministeriums für Bildung eingesehen werden.
Arbeitsgemeinschaften/ Förderunterricht
Arbeitsgemeinschaften und die Angebote zum Förderunterricht stellen freiwillige, zusätzliche Angebote dar, die den Unterricht ergänzen.
Die Teilnahme am Förderunterricht ist freiwillig. Sie kann aber zum Zweck der Leistungsverbesserung Ihres Kindes durch die Klassenkonferenz verbindlich festgeschrieben werden.
Die Teilnahme an einer Arbeitsgemeinschaft ist ebenfalls freiwillig. Da aber in vielen Arbeitsgemeinschaften Projekte über mehrere Wochen entwickelt werden oder die Arbeitsgemeinschaft auf die Teilnahme an Wettbewerben vorbereitet (u.a. in der AG Tischtennis oder in der Begabtenförderung Kunst), sollte die regelmäßige Teilnahme von den Schüler*innen als verbindlich angesehen werden.
Das aktuelle Angebot an Arbeitsgemeinschaften und Förderunterricht wird auf dem Stundenplan veröffentlicht.
Arbeitsmittel/ Lernmittel
Die ISBN-Nummern aller benötigten Lernmittel sind auf dem Bücherzettel notiert, den Ihr Kind zum Ende des Schuljahres von der Schule erhält. Zusätzlich können Sie den Bücherzettel nochmals auf der Homepage finden (Menüpunkt „Schule/ Schulbücher“).
Sorgen Sie bitte dafür, dass Ihr Kind mit allen geliehenen Arbeitsmitteln sorgsam umgeht. Versehen Sie alle Leihbücher mit einem Schutzumschlag. Bei Verlust oder Schäden, die über gewöhnliche Gebrauchsschäden hinausgehen (z.B. Wasserschäden) sind Sie als Eltern verpflichtet, das Buch zu ersetzen bzw. den Zeitwert des Lehrbuchs zu entrichten.
Arbeits-/Unterrichtsmittel im Fach Sport
(Sportsachen werden vergessen)
Im Fach Sport sind die Sportsachen (einschließlich Sportschuhe) notwendige Arbeits- und Unterrichtsmittel. Für die im Unterricht ausgeübte Sportart sind die entsprechende Sportbekleidung und Sportschuhe durch das Elternhaus bereitzustellen. Die Sportlehrkräfte informieren rechtzeitig im Unterricht über die erforderliche Ausstattung.
Nur wenn Ihr Kind Sportsachen zum Unterricht mitbringt, kann ihr Kind am Unterricht teilnehmen. Bitte stellen Sie daher sicher, dass ihr Kind stets die relevante Sportkleidung morgens mit in die Schule bringt.
Sollte Ihr Kind die Sportsachen vergessen, ist Ihr Kind dennoch im Sportunterricht anwesend. Ihr Kind nimmt in diesem Fall aber aus hygienischen Gründen und aus Sicherheitsgründen nicht am Unterricht teil. Ihrem Kind geht so wichtige Bewegungszeit verloren, die im Zentrum des Sportunterrichts steht und zudem Grundlage späterer Bewertungseinheiten bildet.
Schülerinnen und Schüler ohne Sportkleidung werden im Sportunterricht mit anderen Unterrichtsleistungen oder Aufgaben im Zusammenhang mit dem Unterricht beauftragt (z.B. Beobachtungsaufgaben, Organisationshilfen, Festhalten von Ergebnissen etc.). Sie übernehmen damit fachspezifische Unterrichtsleistungen, welche an die Stelle der sportpraktisch nicht erfüllbaren Leistungen treten und notenrelevant sein können. Ein wiederholt vergessenes Sportzeug kann in die Sozialkompetenznote des jeweiligen Bewegungsfeldes einfließen.
Aufsicht (Unterrichtsbeginn, Pausen)
Außerschulische Lernorte
B arrierefreie bzw. barrierearme Schule
Künftig werden nach dem Abschluss der Bau- bzw. Sanierungsarbeiten der Neubau auf der Mittelburg (Haus 2) barrierefrei sowie die zu sanierende Unterburg im Bereich des Ammendorfer Hauses barrierearm sein.
Die Oberburg und das Haus 5 werden nicht barrierefrei oder barrierearm umgebaut.
Berufs- und Studienorientierung
Die Berufs- und Studienorientierung bildet einen Schwerpunkt in unserem Schulprogramm ab dem siebten Schuljahr. Durch praktische Erfahrungen sollen Mädchen und Jungen Hilfestellungen erhalten in ihrem beruflichen Findungsprozess. Hierfür sind in den verschiedenen Jahrgängen verschiedene Bausteine geplant.
Am „Zukunftstag für Mädchen und Jungen“ können Schülerinnen und Schüler ab der 5. Klasse in geschlechtsuntypische Berufsfelder „hinein schnuppern“ und erste Eindrücke und Erfahrungen für ihre Berufsfindung erwerben. Das Ministerium für Bildung (www.mb.sachsen-anhalt.de) gibt online Hilfe und Unterstützung beim Finden geeigneter Betriebe sowie der Vorbereitung auf diesen Aktionstag. Die Teilnahme am Zukunftstag ist freiwillig und muss dem Anliegen des Zukunftstags entsprechen. Schüler*innen ab der 5. Klasse können am Zukunftstag teilnehmen. Ab der 7. Klasse wird die Teilnahme am Zukunftstag empfohlen.
Der 9. Jahrgang nimmt verpflichtend an einem zweiwöchigen Betriebspraktikum teil. Im Betriebspraktikum erleben Schülerinnen und Schüler den beruflichen Alltag in einem definierten Zeitfenster. Flankiert wird diese Erfahrung i.d.R. durch einen schriftlichen Bericht zu den eigenen Praktikumserfahrungen. Die erfolgreiche Teilnahme am Betriebspraktikum wird auf dem Endjahreszeugnis vermerkt. Weitere Informationen zum Betriebspraktikum finden Sie auf der Website der Schule im Menüpunkt „Schule“/ Ordner „Betriebspraktikum“.
Zudem kann ab dem Jahrgang 9 auf freiwilliger Basis und nach Unterrichtsschluss die Berufs- und Studienmesse „Chance“ (Messe Halle, https://www.chance-halle.de/) besucht werden. Gleiches gilt für den „Tag der Berufe“ (https://ba.tagderberufe.de), der jeweils im März des laufenden Kalenderjahres durch das Jobcenter Halle organisiert wird. Im Jahrgang 11 besteht die Möglichkeit zur freiwilligen Teilnahme (auf Antrag) an der berufsorientierende Messe „Vocatium Leipzig/ Halle“ (https://www.vocatium.de/fachmessen/vocatium-leipzighalle). Über weitere Berufs- und Studienmessen informiert der Schuljahresarbeitsplan.
Individualisierte Angebote, Angebote auf Klassenbasis (Klassenveranstaltungen) sowie thematische Elternabende werden ab dem 9. Jahrgang in enger Zusammenarbeit mit Frau Fegmeier (Agentur für Arbeit Halle) unterbreitet. Interessierte Schülerinnen und Schüler finden im Sekretariat (Unterburg) Listen, um sich zu einem kurzen Beratungsgespräch mit Frau Fegmeier anzumelden. Anmeldungen für einen thematischen Elternabend erfolgen über die Klassenleitung/ Tutoren. Thematische Klassenveranstaltungen werden durch die Schule organisiert. Alle zentralen Termine rund um das Thema Berufs- und Studienorientierung können zudem dem Schuljahresarbeitsplan entnommen werden.
Beschwerde und Konfliktmanagment
Im schulischen Kontext kann es zu Irritationen, Problemen oder Konflikten kommen. Möchten Sie als Eltern eine Beschwerde anbringen, bitten wir Sie, die in unserem Beschwerde- und Konfliktmanagement skizzierte Vorgehensweise zu beachten und einzuhalten:
Bei Nachfragen oder Beschwerden, die ein Unterrichtsfach betreffen, wenden Sie sich an die betreffende Fachlehrkraft. Eine schnelle Klärung des Sachverhalts ist so oft möglich.
Ist ein Problem zu besprechen, welches mehrere Kinder in der Klasse betrifft, sind die Elternsprecher*innen neben der Klassenleitung ein guter Ansprechpartner für die Anliegen der Eltern.
Bei allen anderen Beschwerden, die sich auf die Situation der Klasse oder die Schule beziehen, ist die Klassenleitung Ihr Ansprechpartner. Auf Wunsch Ihres Kindes kann auch die Vertrauenslehrerin hinzugezogen werden.
Sollte sich die Meinungsverschiedenheit fortsetzen oder keine Einigung möglich sein, wird die Klassenleitung die Schulleitung hinzuzuziehen. Als Ansprechpartner treten dabei auf:
- Für die Schuljahrgänge 5 bis 9: Frau Dr. Roenneke (Schulleiterin)
- Für den 10./11./ 12. Schuljahrgang: Frau Fiedler (Oberstufenkoordinator)
In jedem Fall sollte zwischen Einzelinteresse und Klasseninteressen unterschieden werden. Letzteres könnten in einem weiteren Schritt Gegenstand eines thematischen oder außerordentlichen Elternabends sein.
Bibliothek
Seit vielen Jahren befindet sich die Burg-Bücherei Wettin auf der Mittelburg der Burg Wettin. Während der Sanierungsarbeiten musste auch die Burg-Bücherei ein Ausweichquartier finden und war seit 2018 im alten Rathaus Wettin untergebracht.
Zu Beginn des Schuljahres 2024/2025 erfolgte die Wiedereröffnung der Burg-Bücherei in neuen und modernen Räumen auf die Mittelburg.
Als Schule freuen wir uns sehr, dass die Burg-Bücherei auf den Schulcampus zurückgekehrt ist. Die Burg-Bücherei (https://www.stadt-wettin-loebejuen.de/de/oeffentliche-einrichtungen-wettin/buecherei-wettin.html) ist eine Symbiose aus Bücherei und Tourist-Information. Die daraus folgende Kooperation stellt auch für den Unterricht an unserem Gymnasium eine große Bereicherung dar. Schulklassen können die Burg-Bücherei zu Unterrichtszwecken nutzen. Für das Ausleihen oder Arbeiten in der Burg-Bücherei (z.B. in Frei- oder Zwischenstunden) ist eine Anmeldung notwendig.
Blockmodell/ Doppelstundenmodell
Der Unterricht erfolgt danach ausschließlich in Doppelstunden, Einzelstunden laut Stundentafel werden in Doppelstunden (A- und B-Woche) zusammengefasst. Auch der verkürzte Unterricht folgt dem Doppelstundenmodell.
Die Unterrichtszeiten für den regulären sowie den verkürzten Unterricht finden Sie auf der Homepage im Menüpunkt „Schule/ Unterrichtszeiten“.
Burgweihnacht
C omputer
D arauf legen wir Wert
Daten der Schüler*innen
Jährlich überprüfen wir zu Beginn eines Schuljahres die Daten der Schüler*innen. Erfasst werden dabei etwaige Wohnortwechsel, Änderungen der Telefonnummer/n, die Änderung der Notfalltelefonnummer sowie Änderungen in der Sorge- und Erziehungsberechtigung. Diese Daten sind ausschließlich dem Sekretariat, der Schulleitung sowie der Klassenleitung zugänglich. Telefonnummern werden auch Fachlehrkräften der Klasse zur Verfügung gestellt, die mit den Eltern eines Kindes in Kontakt treten möchten.
Insbesondere für Notfälle ist es dringend erforderlich, dass diese Daten stets aktuell gehalten werden. Wir bitten Sie daher, der Klassenleitung/ die Tutor*innen oder dem Sekretariat zeitnah etwaige Änderungen schriftlich mitzuteilen.
dBildungscloud (schulische Lernplattform)
Am Burg-Gymnasium arbeiten wir mit der dBildungscloud (ehemals HPI Schul - Cloud) als schulische Lernplattform. Denn für einen zeitgemäßen Unterricht ist eine moderne und zukunftsweisende Lern-Infrastruktur wichtig. Die dBildungscloud ist dafür eine gute Wahl. Basierend auf einer Cloud-Infrastruktur können auf der dBildungscloud Themen und Aufgaben veröffentlicht, Hausaufgaben eingestellt und Videokonferenzen eingerichtet werden. Zudem kommt die Lernplattform grundsätzlich an Tagen mit einem situativen Unterrichtsausfall (z.B. aufgrund von Havarien, Hochwasserereignissen o.ä.) zum Einsatz.
Alle Schülerinnen und Schüler des Burg-Gymnasiums sind zur Nutzung der Lernplattform verpflichtet. Eine Einführung zur Arbeit mit der Lernplattform erfolgt deshalb bereits zu Beginn des fünften Schuljahres und anschließend fortlaufend im Verlauf eines Schuljahres.
Eltern und ihren Kindern steht auf der dBildungscloud eine Lernreihe zur Verfügung. Diese Lernreihe ist sehr hilfreich, denn dort wird alles erklärt, vom Aufbau der Lernplattform über das Arbeiten mit der Lernplattform. Der Link zur Lernseite bei dBildungscloud lautet: https://lernen.dbildungscloud.de/.
Digitalisierung und digitale Bildung
Die Digitalisierung hat an unserem Gymnasium unter dem Eindruck der Corona-Pandemie eine hohe Schubwirkung erhalten. Mit Unterstützung des Fördervereins der Schule „Eltern und Freunde des Burg-Gymnasiums Wettin“ e.V. (https://www.burg-gymnasiumwettin.de/projektepartner/foerderverein/), des Schulträgers (Landkreis Saalekreis) und unter Nutzung erheblicher Eigenleistungen konnte die Schule bereits 2021 komplett an das Internet gebracht werden. Das schnelle Internet ist seit dem Schuljahr 2023/2024 an der Schule verfügbar. Die Schulgemeinschaft hat sich zudem in einem eigenen schulischen medienpädagogischen Konzept dem Vorhaben der digitalen Bildung bereits 2018/2019 gestellt, eine Aktualisierung des Konzepts erfolgte im Jahr 2022. Der Stunden- und Vertretungsplan sind bereits seit 2021 ausschließlich digital verfügbar (App „Vpmobil24“, „Stundenplan24“). Das digitale Notenbuch „FuxNoten“ wird seit 2021 in der Sekundarstufe 1 genutzt. Als digitale Lernplattform hat sich die dBildungscloud für die schulischen Belange bewährt. Mit der App „schul.cloud“ wurde 2021 ein digitales Kommunikationsmedium eigeführt.
Schülerinnen und Schüler können ab dem 8. Schuljahr eigene (private) digitale Endgeräte im Unterricht für Ihre Aufzeichnungen verwenden (BOYD). Die Entscheidung darüber trifft die jeweilige Fachlehrkraft. In die Schule mitgebrachte digitale Endgeräte (auch Handys, Smartwatches o.ä.) sind über die Schule nicht versichert. Den Schülerinnen und Schülern steht zudem kein Datenvolumen der Schule zur Verfügung.
Digitale Aufzeichnungen oder digitale Hilfsmittel (z.B. Wörterbücher o.ä.) in Leistungserhebungen und Prüfungssituationen sind im Land Sachsen-Anhalt nur in begründeten Ausnahmefällen (z.B. Nachteilsausgleich) und nach einem, durch das Landesschulamt positiv beschiedenen Antrag über die Schule zugelassen.
E inführungstage der neuen fünften Klassen
Elektronische Geräte/Smartphones
Uns ist wichtig, dass Schülerinnen und Schüler miteinander kommunizieren und präsent sind. Nach unserer Erfahrung tragen dazu die Nutzung von Smartphones u.a. elektronische Geräte während der Pause nicht bei. Im Unterricht ist die Nutzung für private Zwecke untersagt.
Die Hausordnung sieht deshalb ein Handyverbot für Schülerinnen und Schüler auf dem gesamten Schulgelände sowie in den Pausen vor. Im Unterricht entscheidet die Lehrkraft, wann elektronische Geräte für unterrichtliche Zwecke eingesetzt werden dürfen. Dafür stehen auch schulische Geräte zur Verfügung.
Für die Nutzung privater Geräte (z.B. Smartphones) für unterrichtliche Zwecke ist in jedem Fall freiwillig. Aus diesem Grund kommt die Schule auch nicht für ggf. auftretende Schäden (durch z.B. Herunterfallen des Smartphones) auf. Das benötigte Datenvolumen wird durch die Schule gestellt (Kurzzeit-WLan).
Ab der 8. Klasse ist es Schülerinnen und Schüler unserer Schule zudem freigestellt, mit einem eigenen digitalen Gerät ihre Mitschriften im Unterricht anzufertigen (BYOD). Die Entscheidung darüber trifft die jeweilige Fachlehrkraft. Datenschutzvorgaben und Urheberrechtsbestimmungen sind bei der Nutzung privater digitaler Geräte in jedem Fall einzuhalten.
Grundsätzlich sind private digitale Geräte, die mit in die Schule gebracht werden, NICHT über die Schule versichert.
Eltern und ihre demokratischen Mitwirkungsgremien
Besonders wichtig ist die Mitwirkung der Eltern in den gewählten Gremien der Schule, des Saalekreises oder des Landes, die für jeweils zwei Schuljahre gewählt werden.
Gewählt werden dürfen ausschließlich Erziehungsberechtigte, deren Kinder unser Gymnasium besuchen. Nicht gewählt werden dürfen demgegenüber Eltern, deren Kind bereits volljährig ist, die an unserer Schule arbeiten oder welche die Aufsicht über unsere Schule führen.
Eltern arbeiten an diesen Gremien unserer Schule mit:
- Klassenelternsprecher*innen /Elternschaften und deren Stellvertreter*innen werden aus den Reihen der Eltern jeder Klasse gewählt und unterstützen die Arbeit der Klassenleitung. Elternvertreter*innen nehmen als gewählte Vertreter*innen der Klassenkonferenz auch an den Beratungen der betreffenden Klasse teil.
- In Fachkonferenzen werden die Belange des Faches inhaltlich und organisatorisch diskutiert. In diesem Gremium können sich gewählte Elternvertreter*innen mit ihren Fachkompetenzen einbringen. Sie berichten dem Schulelternrat oder der Klassenelternschaft regelmäßig über ihre Tätigkeit. Der Schulelternrat setzt sich aus den Vorsitzenden der Klasseneltern zusammen. Der Schulelternrat ist das Mitwirkungsgremium der Eltern auf Schulebene. Er wählt und entsendet Mitglieder in die Gesamtkonferenz.
- Der Schulelternrat ist berechtigt, Beschlüsse zu fassen und Anträge an die Gesamtkonferenz zu stellen, welche von der Gesamtkonferenz zu behandeln sind. Der Schulelternrat kann in Versammlungen aller Erziehungsberechtigten der Schule über seine Tätigkeit berichten.
- Die Gesamtkonferenz ist das höchste demokratische Gremium der Schule. Die Konferenz setzt sich aus gewählten Vertretern der Eltern, Schüler*innen und Lehrkräfte unter dem Vorsitz der Schulleiterin zusammen. Die Gesamtkonferenz berät und beschließt zu wichtigen Fragen der Schulorganisation und der Schulentwicklung.
Zudem können Eltern im Förderverein der Schule (siehe Punkt „Förderverein“) sowie als gewählte Mitglieder im Kreis- und Landeselternrat mitarbeiten.
Elternversammlungen (Klassen-Elternabend, thematischer Elternabend)
Mindestens einmal pro Schuljahr finden Elternabende statt, zu denen die Klassenleitung oder die Elternvertreter einladen. Auf dem Elternabend werden klasseninterne Vorhaben und Aktivitäten besprochen bzw. geplant sowie über schulische und unterrichtsorganisatorische Aspekte informiert. Häufig bietet der Elternabend auch Gelegenheit, sich zu klassenbezogenen Anliegen oder Problemen auszutauschen. Aus diesen Gründen ist die Teilnahme aller Eltern zu jedem Elternabend ausdrücklich erwünscht.
Neben den Klassen-Elternabenden finden auch thematische Elternabende mit zentralen Themen statt (z.B. zum Kunstspezialzweig ab Klasse 9, zum Unterricht in der gymnasialen Oberstufe ab dem Schuljahrgang 11). Thematische Elternabende werden sowohl von der Schulleitung organisiert und durchgeführt, können aber auch von der Elternschaft in enger Abstimmung mit der Schulleitung initiiert werden. Die Termine für die thematischen Elternabende erscheinen im Schuljahresarbeitsplan auf der Homepage (Menüpunkt „Schule/ Schuljahresarbeitsplan"). Über die Klassenleitung erfolgt eine zeitnahe ordnungsgemäße Einladung.
Elterninformation
Wichtige Informationen zur Organisation des Schulalltags, zu Veranstaltungen oder Terminen u.a. werden regelmäßig auf der Website der Schule veröffentlicht. Darüber hinaus informieren die Klassenleitungen und Elternvertretungen die Elternschaft auf Elternversammlungen und entsprechend der vereinbarten Kommunikationswege.
Das Hausaufgabenheft ist ein wichtiges Instrument der schnellen Elterninformation zu Belangen des Unterrichts (z.B. Informationen zu anstehenden Klassenaktivitäten, vergessene Arbeitsmaterialien oder Hausaufgaben). Seit dem Schuljahr 2022/2023 steht dafür ein eigener Schulplaner zur Verfügung. Der Erwerb des Schulplaners wird für alle Schuljahrgänge empfohlen, in der Jahrgangsstufe 5 und 6 ist dieser verpflichtend.
Die Eltern der Jahrgänge 5 und 6 werden gebeten, einmal pro Woche das Hausaufgabenheft ihrer Kinder auf Eintragungen zu prüfen und die Kenntnisnahme mit ihrer Unterschrift zu bestätigen.
Elternsprechtage (Nachmittage) und Lernentwicklungsgespräche
Eltern haben Gelegenheit, mit den Fachlehrer/innen ihrer Kinder zum Lern- und Sozialverhalten des Kindes sowie zum Leistungsstand des Kindes im jeweiligen Fach ins Gespräch zu kommen. Diesem Anliegen dient der jährlich im 1. Schulhalbjahr stattfindende Elternsprechtag (s. Schuljahresarbeitsplan). Um die Organisation dieser Tage zu gewährleisten, ist eine Anmeldung zum Gespräch bei der einzelnen Lehrkraft notwendig. Bitte geben Sie dazu Ihrem Kind ein Schreiben mit in die Schule mit der Bitte um ein Gespräch sowie mögliche Gesprächszeiten. Die Lehrkraft bestätigt auf dem Schreiben die Gesprächszeit oder schlägt einen Alternativtermin vor. Bitte informieren Sie die Lehrkraft in Ihrem Schreiben auch über das Anliegen Ihres Gesprächs.
Eine Gesprächsvereinbarung am Tag des Elternsprechtags ist in der Regel nicht möglich. Alle Informationen zur Organisation eines Elternsprechtages finden Sie auf der Homepage (Menüpunkt „Intern/ Eltern/ Elternsprechtag“).
In den jährlich stattfindenden Lernentwicklungsgesprächen erörtert die Klassenleitung (Klassenstufe 5-10) gemeinsam mit dem Kind und dessen Eltern das Lern- und Sozialverhalten des Kindes fachübergreifend. Grundlage des Lernentwicklungsgesprächs ist ein Evaluationsbogen, welchen das Kind vorab durch die Klassenleitung erhält. Im Lernentwicklungsgespräch werden weitere Entwicklungsschritte und Maßnahmen gemeinsam vereinbart. Aufgrund der Bedeutung dieser Gespräche für die weitere Entwicklung des Kindes bitten wir um die persönliche Anwesenheit beider Erziehungsberechtigten.
Elternvertreter und Schulelternrat
Elternvertreter/innen bilden die Schnittstelle zwischen der Elternschaft und der Klassenleitung. In der Zusammenarbeit mit der Klassenleitung werden klasseninterne Belange besprochen, Klassenaktivitäten geplant und Elternzusammenkünfte organisiert. Eine gute Zusammenarbeit zwischen Eltern, deren Vertreter und der Klassenleitung kann das Klassenklima maßgeblich positiv befördern und wird deshalb seitens der Schule ausdrücklich begrüßt. Elternvertreter*innen und ihre Stellvertreter*innen werden in der Regel für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Sie sind i.d.R. zugleich Mitglieder der Klassenkonferenz.
Die gewählten Elternvertreter*innen aller Klassen bilden zugleich den Schulelternrat, aus dessen Mitte der/die Vorsitzende für die Dauer von zwei Jahren gewählt wird. Der Schulelternrat ist das Mitwirkungsgremium der Eltern auf Schulebene und entsendet Mitglieder in die Gesamtkonferenz (siehe „Eltern und ihre demokratischen Mitwirkungsgremien“). Zudem arbeiten Eltern im Förderverein der Schule (siehe Punkt „Förderverein“) sowie im Kreiselternrat mit.
Entschuldigung bei Erkrankung (Kindes bleibt zu Hause)
Sollte Ihr Kind aufgrund einer Erkrankung oder einem anderweitigen, zuvor nicht absehbaren Grund dem Unterricht fernbleiben müssen, nutzen Sie bitte das Formular zur Online-Krankmeldung für die Klassenstufen 5-7 bzw. für die Klassenstufen 8-12 auf unserer Homepage.
Bei einer Erkrankung am Tag einer angekündigten Leistungserhebung (z.B. Test, Klassenarbeit) kann in der Sekundarstufe I ein ärztliches Attest verlangt werden. Fehlt ein/e Schüler/in in der Sekundarstufe II am Tag einer Leistungserhebung (z.B. Test, Klausur), ist der Fachlehrkraft bzw. dem/der Tutor*in in jedem Falle ein ärztliches Attest vorzulegen.
Erkrankung des Kindes oder Unfall in der Schule
Bitte holen Sie im Falle einer Benachrichtigung Ihr Kind umgehend von der Schule ab.
Erster Schultag der 5. Klassen
Der erste Schultag am Burg-Gymnasium Wettin beginnt um 7.55 Uhr mit der Begrüßung der Schülerinnen und Schüler auf dem Rondell der Unterburg durch die Schulgemeinschaft und die Schulleiterin, Frau Dr. Roenneke. Anschließend begeben sich die neuen fünften Klassen in Begleitung ihrer Klassenleitung in die Klassenräume im Haus 5.
Die ersten Schultage sind die „Einführungstage“. Während dieser Tage erfahren die Kinder vieles Wichtige über den Unterrichtsalltag an unserer Schule. Der Unterricht endet jeweils nach der 6. Stunde (13.40 Uhr). Alle Informationen zu den ersten Schultagen (einschließlich Mittagsversorgung) erhalten Sie zum ersten Elternabend, zu dem wir Sie am Ende des vierten Schuljahres auf die Burg Wettin einladen.
Essen und Esseneinnahme
Häufig beginnen Kinder den Unterrichtstag, ohne zuvor gefrühstückt zu haben. Für eine Essenaufnahme in Ruhe steht erst die Hofpause ab 9.30 Uhr zur Verfügung. Aus diesem Grund sollte Ihr Kind morgens frühstücken, bevor es den Weg zur Schule antritt.
Für die Mittagsversorgung stehen im Haus 5 zwei Essenräume im Keller sowie in der Unterburg die Aula zur Verfügung. Schulische Lehrkräfte führen die Aufsicht während der zweiten Hofpause (11.30 Uhr bis 12.05 Uhr). Das Mittagessen wird durch z.Z. die Firma Bergmann angeboten. Vertragspartner für die Mittagsversorgung sind die Eltern und die Firma Bergmann. Aus diesem Grund richten Sie bitte alle Fragen zur Essenbestellung (Anmeldung, Einnahme, Abmeldung vom Essen etc.) an die Firma Bergmann.
Ein alternativer Mittagessenversorger kann über eine Mehrheitsentscheidung der Eltern vertraglich gebunden werden.
F achkonferenz
Die Fachkonferenzen an unserer Schule tagen mindestens einmal im Schuljahr. Mitglieder der Fachkonferenz sind alle Lehrkräfte der im Namen der Konferenz genannten Fächer sowie die in die jeweilige Fachkonferenz gewählten Eltern- und Schüler*innenvertretungen.
Aufgaben der Fachkonferenz sind u.a. fachdidaktische und fachmethodische Fragestellungen, das Erstellen von Beschlussvorlagen für die Gesamtkonferenz, der Aufbau sowie die Betreuung von Sammlungen und Fachräumen, Fortbildungsfragen sowie Maßnahmen der Qualitätssicherung im Fachbereich.
Derzeit bestehen folgende Fachkonferenzen an unserer Schule (in alphabetischer Reihenfolge):
Biologie/ Chemie/ Psychologie
Deutsch
Ethik/ ev. Religion
Fremdsprachen
Geographie/ Wirtschaft
Geschichte/ Sozialkunde
Kunst
Mathematik/ Physik/ Informatik/ Astronomie
Musik
Sport
Eltern und Schüler/innen, die zur Mitarbeit in Fachkonferenzen bereit sind, bekunden ihr Interesse zur Mitarbeit bitte beim ersten Elternabend im Schuljahr bzw. melden sich bei der Klassenleitung/ der Tutorin oder dem Tutor.
Fachräume
Aktuell befinden sich in unseren Schulgebäuden Fachräume für Biologie, Chemie, Kunst und Physik im Haus 5 sowie in der Mittelburg. Informatik wird auf der Mittelburg unterrichtet. Darüber hinaus verfügen wir über Musikfachräume im Haus 5 und der Unterburg.
Für den Aufenthalt und den Unterricht in den Fachräumen gelten gesonderte Regeln, über die die Fachlehrkräfte zweimal im Schuljahr belehren.
Fernsehen/ digitale Medien
Förderunterricht/ Arbeitsgemeinschaften
Förderverein der Schule „Eltern und Freunde
des Burg-Gymnasiums Wettin e.V."
Unsere Schule wird von einem engagierten Förderverein unterstützt. Der Verein „Eltern und Freunde des Burg-Gymnasiums Wettin e.V.“ dient entsprechend seiner Satzung der Unterstützung schulischer Aktivitäten. Viele Aktivitäten, Anschaffungen oder Vorhaben an der Schule wären ohne die Unterstützung des Fördervereins nicht umsetzbar.
Im Förderverein kann jeder Mitglied werden und sich für unsere Schule einsetzen. WERDEN SIE MITGLIED! Bei Interesse kontaktieren Sie den Schulförderverein (s. Website „Projekte & Partner/ Förderverein“).
Freistellung vom Unterricht (stundenweise/ ganztägig)
Freistellung vom Unterricht (Sport)
Fünfte Klasse: erster Schultag
Fundsachen
Fundsachen werden an unserer Schule in den jeweiligen Schulgebäuden aufbewahrt, wo sie gefunden werden. Dort können ihre Kinder jeder Zeit nach vermissten Gegenständen suchen. Die Hausmeister sind in die Aufbewahrung der Fundsachsen nicht involviert.
Aufgrund der hohen Anzahl an Fundsachen im Verlauf eines Schuljahres und der begrenzten Lagerkapazität werden Fundsachen zweimal im Kalenderjahr entsorgt (vor den Sommerferien, Ende Dezember). Bitte beachten Sie diese Termine, falls Sie planen, nach einem vermissten Kleidungsstück oder einem anderen Gegenstand in der Schule zu suchen.
G äste an unserer Schule
Wir freuen uns über Gäste, die an unsere Schule kommen. Bitte melden Sie sich im Sekretariat (Haus 5, Mittelburg) an.
Gemeinsamer Unterricht (GU)
An unserer Schule arbeiten neben den Fachlehrkräften zeitweilig auch Sonderschullehrkräfte oder Integrationshelferinnen oder -helfer. Diese unterstützen bei Bedarf im Rahmen des „Gemeinsamen Unterrichts“ einzelne Schüler/innen mit Lernbesonderheiten sowie die Fachlehrkräfte in der Arbeit mit den Kindern mit GU-Status. Beratend sind zudem die schulfachlichen Koordinatorinnen, Frau Burmeister-Hoffmann (Sek 1) und Frau Fiedler (Sek 2) als Ansprechpartnerinnen für den Bereich GU tätig.
Gesamtkonferenz
H ausaufgaben
Die Menge an Hausaufgaben ist in Sachsen-Anhalt per Erlass geregelt („Hausaufgabenerlass“ siehe Menüpunkt „Schule“/ Ausgewählte Gesetze, Verordnungen und Erlasse“). Danach können in der Jahrgangsstufe 5 bis 7 täglich Hausaufgaben im Gesamtumfang bis zu 90 min erteilt werden, in den Jahrgängen 8 bis 10 bis zu 120 min sowie in der Qualifikationsstufe bis zu 180 min. Dieser Organisationsrahmen gilt auch für Hausaufgaben, die von Freitag auf Montag erteilt werden. Gesonderte Regelungen gelten für Schulveranstaltungen, Feiertage und Ferien.
Hausaufgaben werden im Hausaufgabenheft schriftlich notiert. Eltern können sich so über den Umfang an Hausaufgaben informieren und bei Problemen Rücksprache mit der Fachlehrkraft nehmen (siehe Punkt „Beschwerdemanagement“).
Grundsätzlich ist die Vorbereitung auf den folgenden Schultag (Wiederholung der letzten Lerninhalte, Lernen und Festigen von Inhalten) Bestandteil jeder Hausaufgabe. Sie wird nicht explizit im Hausaufgabenheft notiert.
Hausaufgabenbetreuung
Hausaufgabenheft
Das Hausaufgabenheft ist ein wesentliches Medium der Schülerinnen-/ Schüler- und Elterninformation. Im Hausaufgabenheft wird mit kurzen Einträgen z.B. über Fragen der Unterrichtsorganisation (vergessene Hausaufgaben oder Arbeitsmaterialien) oder Aktivitäten auf Klassenbasis informiert. Ein gut geführtes und vollständiges Hausaufgabenheft erleichtert Schülerinnen/ Schüler und Eltern gleichermaßen den schulischen Alltag am Gymnasium zu organisieren und zu bewältigen. Das Führen eines Hausaufgabenhefts stärkt zudem die Schülerinnen/Schüler in ihrer Kompetenz der Selbstorganisation (Planung der Hausaufgabenzeit bzw. Vorbereitungszeit auf Tests/Klassenarbeiten).
Seit dem Schuljahr 2022/2023 gibt es an unserem Gymnasium einen eigenen Schulplaner, der neben den regulären Hausaufgabenseiten viele schulspezifische Informationen (einschl. Belehrungen, AG-Angebot etc.) enthält. Der Erwerb des Schulplaners wird für alle Jahrgänge empfohlen. In den Jahrgängen 5/6 ist der Erwerb verpflichtend. Die Eltern der Jahrgänge 5 bis 6 werden gebeten, den Schulplaner ihrer Kinder wöchentlich auf Einträge zu kontrollieren und die Kenntnisnahme durch ihre Unterschrift zu bestätigen.
Demgegenüber ist die Nutzung eines elektronischen Hausaufgabenhefts an unserer Schule nicht möglich. Hintergrund ist das sogenannte „Handyverbot“ auf unserem Schulgelände (siehe Punkt „Elektronische Geräte/ Smartphones“).
Hausmeister
Hausordnung
Die Schule ist für uns ein wichtiger Lebensbereich. An jedem Schultag kommt hier eine große Anzahl von Personen zusammen, deren Gesundheit, Sicherheit und Arbeitsfreude die Hausordnung dienen soll. Das Zusammenleben an unserer Schule soll geprägt sein von der Achtung der Persönlichkeit und Würde des anderen, der Bereitschaft zum Mitdenken, Vertrauen, gegenseitiger Rücksichtnahme und Höflichkeit. Dazu gehören z.B. das gegenseitige Grüßen im Schulhaus.
Die Hausordnung wurde von der Gesamtkonferenz verabschiedet. Die Hausordnung ist im Schulhaus ausgehängt und kann auf der Website der Schule eingesehen werden.
Mit der Beschulung Ihres Kindes erkennen Sie die Hausordnung für sich und Ihr Kind vollumfänglich an.
I nfektionskrankheiten
Infektionskrankheiten können im schulischen Umfeld leicht weiterverbreitet werden. Es ist daher eine gemeinsame Aufgabe aller schulischen Akteure, die Ansteckungsgefahr so weit als möglich zu begrenzen. Dazu gehört die strikte Einhaltung der üblichen Hygieneregeln (Nies-Etikette, Abstand halten, regelmäßiges Händewaschen etc.).
Leider erleben wir es immer wieder, dass erkrankte Kinder in die Schule kommen, um am Unterricht teilzunehmen oder eine Leistungsbewertung (z.B. Klassenarbeit/ Klausur) zu bestreiten. Dieses Vorgehen belastet oft den erkrankten Menschen sehr. Der Unterricht kann zumeist nicht bewältigt werden und das Kind muss aus der Schule abgeholt werden. Oft stecken sich dann noch weitere Personen in der Schule an.
Sollte sich Ihr Kind am Abend vor dem nächsten Schultag oder am Morgen eines Schultages unwohl fühlen, erbrechen oder fiebrig sein, behalten Sie Ihr Kind unbedingt an diesem Tag zu Hause bzw. stellen Sie es einem Arzt vor.
Bei schweren und hochansteckenden Infektionskrankheiten wie u.a. Cholera, Diphterie, EHEC-, Typhus, Paratyphus, Ruhr und Verlausung ist ein Schulbesuch grundsätzlich untersagt. Diese Krankheiten sind nach dem Infektionsschutzgesetz §34 zudem meldepflichtig. Nach Auftreten einer dieser Erkrankungen melden Eltern diese schnellstmöglich dem Sekretariat. Auf der Homepage (Menüpunkt „Eltern“/ Ordner „Belehrung: Gemeinsam vor Infektionen schützen“) informieren wir detailliert, welche Krankheiten der Schule zu melden sind. Ein erneuter Schulbesuch ist erst möglich, wenn der Schulbesuch durch die behandelnde Ärztin/ den behandelnden Arzt schriftlich attestiert wird.
Informationen
In den Schulgebäuden stehen mehrere Pinnwände und Vitrinen an verschiedenen Orten zur Verfügung, über die Informationen zu Veranstaltungen der Schule bekannt gegeben werden. Ebenso werden Informationen zu Schulangelegenheiten mittels Elternbrief weitergegeben. Innerhalb der Klassen können weitere Kommunikationswege vereinbart werden. Auch auf der schulischen Website (siehe „Schuljahresarbeitsplan“) werden Informationen zu Veranstaltungen veröffentlicht.
Falls Sie Informationen über die Schule veröffentlichen möchten, wenden Sie sich bitte an die Schulleitung.
Innovationsmanagement
Haben Sie Ideen, die unsere Schule voranbringen kann? Gibt es ein Projekt, das unser Schulprofil ergänzt? Für Ideen und Innovationen sind wir stets offen.
Sprechen Sie uns bitte an. Auch der Schulelternrat (siehe „Elternvertreter und Schulelternrat“) sowie das Schulentwicklungsteam der Schule sind gute Ansprechpartner.
Internat
J ahresarbeitsplan
K lassenarbeiten/ Klausuren
Klassenarbeiten bzw. Klausuren werden ab der 5. Klassen in nahezu allen Fächern geschrieben. Über Anzahl, Dauer und Wichtung der einzelnen Klassenarbeiten (Sek 1) / Klausuren (Sek 2) entscheidet die Fachkonferenz. Auf der Website informieren wir über die getroffenen Festlegungen (Menüpunkt „Intern/ Eltern/ Wichtung Klassenarbeiten und Klausuren“). Grundlage der Festlegungen ist der sogenannte „Leistungsbewertungserlass“, den Sie online bei den Veröffentlichungen des Ministeriums für Bildung einsehen können.
Vor einer Leistungserhebung sollten Sie gemeinsam mit Ihrem Kind prüfen, ob sich Ihr Kind gesundheitlich in der Lage fühlt, die Leistungserhebung zu absolvieren. Nur dann sollte Ihr Kind daran teilnehmen. Dies ist grundsätzlich nicht gegeben, wenn Ihr Kind für diesen Tag durch einen Arzt krankgeschrieben ist oder durch die Eltern krankheitsbedingt abgemeldet wurde.
Nach erfolgter Gesundheitsabfrage (i.d.R. zu Beginn von Klausuren in der Oberstufe) ist ein Abbruch der Leistungserhebung aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr möglich. Ebenso ist eine spätere Beschwerde bezüglich der erteilten Note ausgeschlossen, wenn eine Erkrankung des Schülers/ der Schülerin zum Zeitpunkt der Leistungserhebung als Grund bzw. Ursache für die erbrachte Leistung benannt wird.
Klassendienste
Innerhalb des Klassenverbandes und im Verlauf des Unterrichts fallen Aufgaben an, deren Erledigung an unserer Schule von Schülerinnen und Schüler mit übernommen werden. Hierbei lernen die Kinder und Jugendlichen, Verantwortung für die Schulgemeinschaft zu übernehmen und mit Ihrer Lernumgebung respektvoll umzugehen.
Die Dienste werden abwechselnd an alle Schülerinnen und Schüler verteilt. Ein besonderes Engagement einzelner Schülerinnen und Schüler kann am letzten Schultag während der abschließenden Hofveranstaltung Teil der Würdigung sein.
Klassenfahrten/ Studienfahrten
Klassenfahrten und Studienfahrten sind schulische Veranstaltungen, welche die unterrichtliche Arbeit ergänzen und das schulische Leben fördern. Klassenfahrten werden im Jahrgang 5, 7 und 9, eine Studienfahrt im Jahrgang 11 durchgeführt. Über Ziele und pädagogische Anliegen der Klassenfahrt/ Studienfahrt beraten die Klassenleitung, die Klasse und Eltern gemeinsam. Die Gesamtkonferenz hat einen Kostenrahmen für die Fahrten festgelegt. Danach beträgt die Kostenobergrenze:
- für eine dreitägige Klassenfahrt in Jahrgangsstufe 5: 200 Euro (Beschluss der GK vom 29.05.2024)
- für eine viertägige Klassenfahrt in der Jahrgangsstufe 7: 230 Euro
- für eine viertägige Klassenfahrt in der Jahrgangsstufe 9: 380 Euro
- für eine fünftätige Studienreise in der Jahrgangsstufe 11: 450 Euro (Beschluss der GK vom 29.05.2024).
Für eintägige Schulwandertage/ Exkursionen gelten gesonderte Regelungen.
Während der Klassenfahrt/ Studienfahrt gilt die Hausordnung uneingeschränkt. Bei Verstößen gegen die Hausordnung (z.B. bei der Missachtung des Alkoholverbots) können Eltern verpflichtet werden, ihr Kind auf eigene Kosten vorzeitig von der Klassenfahrt/ Studienfahrt abzuholen.
Klassenlehrer/-in und Vertrauenslehrer/-in
Die Klassenleitung (in Klassenstufe 5-7 die Tandemklassenleitung) ist besonders für die jüngeren Jahrgänge, aber auch für die älteren Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern eine der wichtigsten Bezugspersonen im Schulalltag. Für Fragen, Informationen, Anregungen und Problemen ist die Klassenleitung der erste Anlaufpunkt. Im Krankheitsfall tritt der oder die Ko- Klassenleitung an deren Stelle. In der Oberstufe ist der oder die Tutor/-in für die Belange der Klasse zuständig.
Zudem unterstützen und beraten unsere Vertrauenslehrerkräfte die Schülerschaft bei Problemen. Die Vertrauenslehrkräfte können im Bedarfsfall mündlich oder schriftlich kontaktiert werden. Dazu stehen auch Briefkästen in den Schulhäusern zur Verfügung, in welchen eine Bitte um ein Gespräch mit einer Vertrauenslehrkraft schriftlich hinterlegt werden kann. Eine Kontaktaufnahme ist grundsätzlich auch über den schulischen Messengerdienst „schul.cloud“ möglich.
Kommunikationswege (Eltern und Schule)
Im schulischen Alltag ist es unerlässlich, dass Sie als Eltern die Schule bzw. wir als Schule Sie als Eltern kontaktieren können. Am Burg-Gymnasium stehen Ihnen dabei verschiedene Kommunikationswege zur Verfügung. Um zielgenau und erfolgreich einen Kommunikationsweg zu beschreiten, bitten wir Sie die folgenden Hinweise zu beachten.
1.Hausaufgabenheft/ Schulplaner: In den Klassen werden zu Beginn eines Schuljahres konkrete Kommunikationswege vereinbart. Für die jüngeren Jahrgangsstufen ist dies i.d.R. das Hausaufgabenheft/ Schulplaner. Hier werden aktuelle Kurzinformationen der unterrichtenden Lehrkräfte und der Klassenleitung notiert. Eltern jüngerer Schuljahre (Jg. 5/6) werden deshalb gebeten, regelmäßig den Schulplaner auf Einträge und Elterninformationen zu überprüfen. Ihre eigenen Kurzanfragen an Lehrkräfte können Sie ebenfalls im Schulplaner Ihres Kindes notieren. Ihr Kind ist in diesem Fall gebeten, den Schulplaner der betreffenden Lehrkraft in der nächsten gemeinsamen Unterrichtsstunde vorzulegen.
2. Elternbriefe: Längerfristige oder umfangreichere Informationen werden i.d.R. in Elternbriefen kommuniziert. Elternbriefe können durch die Klassenleitung, das Jahrgangsteam oder die Schulleitung, aber auch durch die Elternvertretung oder den Schulelternrat verfasst und ausgereicht werden. Grundsätzlich gilt an unserer Schule im Rahmen von Elternbriefen das Prinzip der offenen und transparenten Kommunikation. Elternbriefe der Schule werden deshalb an alle Eltern ausgereicht und auf der schulischen Website/ Eltern veröffentlicht. Elternbriefe der Elternschaft, werden auch der Schule (i.d.R. der Klassenleitung, ggf. auch der Schulleitung) bekannt gegeben.
3. E-Mail: Für eine direkte Kommunikation zu den unterrichtenden Lehrkräften stehen Ihnen die Dienst-E-Mails unserer Lehrerinnen und Lehrer zur Verfügung. Die Dienst-E-Mail wird den Klassen oder Lerngruppen durch die unterrichtende Lehrkraft bekannt gegeben. Auch als Schule erbitten wir von Ihnen eine gültige E-Mail-Adresse, um Sie kontaktieren zu können. Für die Nutzung unserer Lernplattform dBildungscloud ist eine gültige E-Mail-Adresse erforderlich. Die BGW-Schul-Etikette gibt Hinweise zum gewünschten Kommunikationsverhalten bei der Nutzung von E-Mails.
4. Schul.cloud (Messengerdienst): Am Burg-Gymnasium ist der datenschutzkonforme Messengerdienst „schul.cloud“ in Nutzung. Dieser kann von allen Mitgliedern der Schulgemeinschaft auf freiwilliger Basis genutzt werden. Wünschen Sie, eine Lehrkraft zu kontaktieren, empfehlen wir, die vorab genannten Kommunikationswege zu nutzen. Die BGW-Schul-Etikette gibt Hinweise zum gewünschten Kommunikationsverhalten bei der Nutzung des schulischen Messengerdienstes „schul.cloud“.
5. Website der Schule: Krankmeldungen bzw. Abwesenheitsmeldungen von Schülerinnen und Schülern werden an unserer Schule nur noch über die Website entgegengenommen. Die aktuellen Zugangsdaten zum Elternportal erhalten die Eltern zu Beginn eines Schuljahres (erster Elternabend). Bitte melden Sie die Abwesenheit Ihres Kindes (z.B. aufgrund einer Erkrankung) der Schule ausschließlich über die Website der Schule.
6. Sekretariat: Das Schulsekretariat steht Ihnen für alle weiteren Fragen in den Zeiten von 7:30-12:00 und von 13:00 -14:00 Uhr telefonisch (Tel. Jahrgang 5-6 und eine Klasse 7: 034607 – 20324 oder per E-Mail: HausV@burg-gymnasium-wettin.de; Jahrgang 7-12: 034607-3480 oder per E-Mail: kontakt@gym-wettin.bildung-lsa.de) zur Verfügung. Richten Sie bitte Ihre Anfrage jahrgangsbezogen an das entsprechende Sekretariat (Haus 5 oder Mittelburg).
Konflikt- und Beschwerdemanagement
Kopfläuse/ Verlausung
Besonders bei jüngeren Schüler*innen treten gelegentlich Kopfläuse auf. Deren Verbreitung ist in Schulklassen ohne entsprechende Maßnahmen nicht aufzuhalten. Aus diesem Grund sind von Läusen befallene Personen sofort vom Unterricht freizustellen und zu behandeln. Nach den Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes (§34) darf der Schulbesuch erst wieder aufgenommen werden, wenn die Behandlung erfolgreich verlaufen ist und eine weitere Ausbreitung ausgeschlossen ist. Der behandelnde Arzt attestiert den Zeitpunkt der Wiederaufnahme des Schulbesuchs.
Eltern betroffener Kinder informieren umgehend die Schule über den Lausbefall des Kindes. Die Klasse bzw. der Jahrgang werden anonym über den Lausbefall informiert, um die weitere Ausbreitung aufzuhalten.
Werden Sie über einen Läusebefall in der Klasse informiert, untersuchen Sie den Kopf und die Haare Ihres Kindes und ergreifen Sie entsprechende Maßnahmen. Auf der Website der Schule informieren wir im Elternbereich detailliert über die zu treffenden Maßnahmen bei einem Kopflausbefall.
Kunstspezialzweig
Schülerinnen und Schüler mit einer besonderen Begabung im Fach Kunst können an unserer Schule ab der 9. Klasse eine vertiefende Ausbildung in diesem Fach erhalten und nach dem Besuch des Leistungskurses Kunst eine schriftliche Abiturprüfung im Fach Kunst ablegen. Dies ist einmalig in Sachsen-Anhalt. Grundlage der Aufnahme in die Kunstspezialklasse ist die bestandene Aufnahmeprüfung, welche i.d.R. im Februar des laufenden Schuljahres stattfindet. Alle Informationen zu den Schwerpunkten und Werkstätten im Kunstspezialzweig, den Aufnahmebedingungen, Fördermöglichkeiten für Ihr Kind sowie unseren Partnern und Ausstellungen finden Sie auf der Website unter dem Menüpunkt „Kunst+Wohnheim“.
L ernmittel/ Arbeitsmittel
Lehrpläne für den Unterricht
Die Lehrpläne des Landes Sachsen-Anhalt sind für die Planung und Gestaltung des Fachunterrichts an Gymnasien im Land maßgeblich. In den Lehrplänen werden sowohl die inhaltlichen Schwerpunkte des Faches als auch pädagogische Aspekte für die einzelnen Unterrichtsfächer vorgegeben. Schulinterne Lehrpläne konkretisieren diese Angaben nochmals. Gern können Sie sich auf dem Bildungsserver des Landes Sachsen-Anhalt über die aktuellen Lehrpläne sowie Richtlinien zu den Lehrplänen informieren.
M anagement von Beschwerden/ Konfliktmanagement
Meldepflichtige Erkrankungen
N achteilsausgleich
Kinder mit einer diagnostizierten Teilleistungsstörung erhalten bei uns eine individuelle Förderung. Ein Förderplan, der seitens der Schule mit dem betreffenden Kind und seinen Eltern abgestimmt und vereinbart ist, enthält verbindliche Aussagen zum Nachteilsausgleich. Als Ansprechpartnerinnen steht Ihnen Frau Burmeister-Hoffmann (Koordination Sek 1) sowie Frau Fiedler (Koordination Sek 2) in allen Fragen zu Teilleistungsstörungen helfend zur Seite.
Nichtraucher
Notfallnummer
Ö ffentlicher Nahverkehr(Weg zur Schule)
Ordnung
Uns ist die Ordnung im Schulhaus ein großes Anliegen. In einem sauberen Schulhaus fühlen sich Schüler/ -innen und Mitarbeiter/ -innen wohler. Zudem dient die Ordnung auch der Gesunderhaltung, wenn beispielsweise Jacken im Unterrichtsraum ausgezogen werden.
Wir legen Wert darauf, dass Schüler/ -innen vor dem Unterricht Jacken und Sportsachen an die vorgesehenen Garderobenhaken hängen und nach Unterrichtsende ihr Arbeitsumfeld ordentlich hinterlassen. Dazu gehört das Papierauflesen und das Stuhl heran stellen bzw. hochstellen. In den Unterrichtsräumen (Haus 5) stehen zudem Besen und Kehrschaufel für kleine Reinigungsarbeiten bereit. Unsere Schüler/ -innen sollen lernen, sich für die Ordnung und Sauberkeit am eigenen Arbeitsplatz verantwortlich zu fühlen.
Auch die Flure sollen ordentlich hinterlassen werden. Aus Brandschutzgründen befinden sich Abfallbehälter aber nur in den Klassenräumen.
Für das Außengelände wird zu Schuljahresbeginn ein Reinigungsplan erstellt. Wöchentlich reinigt eine Klasse alle Bereiche auf der Mittelburg bzw. um das Haus 5.
Das geltende Hygienekonzept der Schule wird im Schulhaus bekannt gegeben und auf der Website der Schule veröffentlicht.
Öffentliche Verkehrsmittel auf dem Weg zur Schule
P arken
Pause
Pausen dienen der Erholung und Regeneration als auch der Vorbereitung auf die nächste Unterrichtseinheit. Aus diesem Grund begeben sich alle Jahrgänge in den beiden Hofpausen auf den Pausenhof, um diese Zeit im Freien zu verbringen. Der Pausenhof wird von Lehrkräften beaufsichtigt.
Der Pausenhof am Haus 5 bietet den jüngeren Jahrgängen ausreichend Platz für kleine (Ball)Spiele. Private Spielgeräte wie Springseile, Tischtennisschläger dürfen von den Schülerinnen und Schülern mitgebracht und für das Spielen eingesetzt werden. Auch drei Tischtennisplatten stehen den die Schülerinnen und Schülern zur Verfügung. Ballspiele (auch mit Softbällen) können demgegenüber nicht durchgeführt werden, da ein entsprechender Ballfangzaun bisher nicht realisiert werden konnte.
In allen Schulhäusern ist der Gebrauch von Spielgeräten aus Unfallschutzgründen untersagt.
Die Schule übernimmt keine Haftung bei Verlust oder Beschädigung privater Spielgeräte.
R egeln und Rituale
Regeln und Rituale sind wichtig für einen gelingenden Schulalltag, aber auch, damit sich die Kinder und Jugendlichen schnell in den ersten Unterrichtswochen an unserer Schule und in ihrer „Klasse“ und ihrem „Klassenraum“ integriert fühlen. Klassen bestimmen Regeln für die Klassengemeinschaft und halten diese sichtbar im Klassenraum fest. In allen Klassenräumen hängt eine Übersicht zu den wichtigsten Regeln der Hausordnung aus. Diese Regeln ordnen das Verhalten aller Schülerinnen und Schüler im Schulalltag. Auf der Übersicht ist auch das Schulmotto „Friedlich/ Freundlich/ Langsam/ Leise“ vermerkt.
Liebe Eltern, bitte unterstützen Sie uns bei der Durchsetzung von Klassenregeln oder klassenübergreifenden Regeln, indem Sie diese Regeln während Ihrer Anwesenheit in der Schule ebenfalls einhalten bzw. mit ihren Kindern zu Hause einüben.
Reihenuntersuchung
Einmal jährlich erfolgt im Jahrgang 6 eine schulärztliche Reihenuntersuchung durch den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes im Landkreis Saalekreis.
Die Untersuchungen erfolgen auf der Grundlage § 9 Abs. 2 Gesundheitsdienstgesetz Sachsen Anhalt vom 21.11.1997 sowie VO über schulärztliche Untersuchungen vom 29.08.2000. Die Reihenuntersuchung dient der Vorbeugung und Früherkennung der Schulgesundheitspflege. Die Teilnahme ist verpflichtend.
Die Termine werden vorab angekündigt. Die Kinder und ihre Eltern erhalten im Anschluss an die Untersuchung ein Schreiben zum Stand der allgemeinen Gesundheit des Kindes und ggf. Empfehlungen zur Weiterbehandlung.
Rücktritt/ Wiederholung (freiwillig)
S achschäden (vom Kind verursacht)
Schließfächer in der Schule
An unserer Schule ist eine begrenzte Anzahl von Schließfächern (nur im Haus 5) vorrätig. Anbieter ist die Firma „Mietra“ (https://www.schliessfaecher.de/).
Möchten Sie für Ihr Kind ein Schließfach mieten, wenden Sie sich bitte an die Firma „Mietra“. Die Schule ist in die Beantragung und Vergabe der Schließfächer nicht involviert.
Schulelternrat
Schulförderverein
Schulische Lernplattform (dBildungscloud)
Schuljahresarbeitsplan
Der Schuljahresarbeitsplan gibt einen Überblick über die geplanten Aktivitäten im laufenden Schuljahr. Den Jahresarbeitsplan finden Sie auf der schulischen Website im internen Bereich für Eltern. Alle weiteren Termine werden über Elternbriefe oder Elterninformationen schriftlich mitgeteilt oder im Schulhaus bekannt gegeben.
Schulkultur und Schultraditionen
Die Kultur unserer Schule ist geprägt von gegenseitigem Respekt und Höflichkeit. Kinder und Jugendliche werden mit ihren Fähigkeiten und Erfahrungen ernst genommen, so dass eine Beziehungs- und Lernkultur entsteht, in welcher jedes Kind seine Potentiale entfalten kann. Im Sinne einer Wirkungsorientierung pflegen wir ein offenes, freundliches Miteinander und legen Wert auf Teamfähigkeit. Zudem lernen unsere Schülerinnen und Schüler einen guten Umgang und die Achtung vor Menschen mit unterschiedlichen Lernbedingungen und Lernbedürfnissen.
Traditionen sind fester Bestandteil unserer Schulkultur und des Schullebens. Sie dienen der Förderung eines guten Schulklimas, der Gestaltung der Schule als Lebensraums, der Beteiligung von Schülerinnen und Schüler und deren Eltern am Schulleben sowie der Kooperation mit außerschulischen Partnern. An unserer Schule bestehen langjährige (wie die Burgweihnacht oder das Osterfußballtournier) und neuere Traditionen (wie das Weihnachtssingen). Auf der Website der Schule (im internen Bereich für Eltern) informieren wir über den Schuljahresarbeitsplan über geplante Veranstaltung.
Schulmitwirkung der Eltern
Schulordnung (Hausordnung)
Schulplaner
Seit dem Schuljahr 2022/23 veröffentlicht das Burg-Gymnasium einen schuleigenen Planer. Mit dem Schulplaner ist ein vielseitiges Werk entstanden, das eine wirkliche Hilfe im und durch den Schulalltag am Burg-Gymnasium bietet. Neben den Seiten für Stundenpläne und Hausaufgabeneinträge sind darin auch Hinweise zur Hausordnung, Belehrungen, Zugangsdaten für unsere digitalen Plattformen, wichtige Termine etc. enthalten.
Die Bestellung des Schulplaners für das kommende Schuljahr erfolgt i.d.R. im Monat Mai des laufenden Schuljahres über die Klassenleitung. Der Erwerb des schuleigenen Planers ist für die Jahrgangsstufen 5 und 6 verbindlich, für die weiteren Jahrgänge freiwillig.
Schulranzen
Besonders jüngere Schülerinnen und Schüler tragen gern vieles mit in die Schule. Oft finden sich im Ranzen Bücher oder Hefter, die für den Unterrichtstag nicht benötigt werden und den Ranzen viel zu schwer werden lassen. Laut Anraten von Kinderärztinnen und Kinderärzten sollte der Schulranzen 10-12% des Körpergewichts eines Kindes nicht überschreiten. Unser Doppelstundenprinzip unterstützt dieses Ansinnen.
Überprüfen Sie deshalb gelegentlich mit Ihrem Kind den Schulranzen. Besonders die Eltern unserer Fünft- und Sechstklässlern werden gebeten, den Ranzen täglich mit ihrem Kind umzupacken. In der Schule steht auch eine begrenzte Anzahl an Schließfächern zur Verfügung (siehe „Schließfächer in der Schule“). Dort können Bücher zwischengelagert werden.
Schultraditionen
Schulweg / Verkehrserziehung
Jeder Schulweg birgt Gefahrenpunkte. Besonders jüngere Schülerinnen und Schüler benötigen zu Beginn Unterstützung, diese Gefahrenpunkte zu erkennen. Bitte sprechen Sie gegenüber Ihrem Kind ausdrücklich alle Gefahrenpunkte an. Sensibilisieren Sie Ihr Kind dafür, dass der kürzeste Schulweg nicht zwingend der sicherste Weg ist. Der jährlich stattfindende „Tag der Verkehrserziehung“ soll Sie in dieser Arbeit seitens der Schule unterstützen.
Tipps, wie Ihr Kind zu Fuß oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu unserer Schule kommt, finden Sie auch im Punkt „Weg zur Schule (öffentliche Verkehrsmittel)“.
Schülerwohnheim
Auf der Oberburg ist das Schülerwohnheim beheimatet. Jene Schülerinnen und Schüler im Kunstspezialzweig ab der 9. Jahrgangsstufe, die nicht im Einzugsbereich unserer Schule zu Hause sind, kann ein Wohnheimplatz angeboten werden. Die Unterbringung erfolgt i.d.R. in Zwei- und Mehrbettzimmern. Darüber hinaus stehen den Bewohnerinnen und Bewohnern ein gemütlicher Aufenthaltsraum (mit WLan-Anschluss), eine geräumige Küche, ein Freizeitraum sowie moderne Sanitärräume zur Verfügung. Die Aufsicht führt das Erzieherteam unter der Leitung von Frau Orlowski (Wohnheimleiterin).
Den Wohnheimbewohnerinnen und -bewohnern steht am Nachmittag auch außerhalb der regulären Unterrichtszeiten die Galerie im Kunsttrakt für das Arbeiten an ihren Werken zur Verfügung. Zudem unterbreitet die Schule im Rahmen des Ganztags Angebote zur Freizeitgestaltung. Auch unser außerschulischer Partner, „Das Nest“ (www.nestwettin.de) bietet Angebote speziell für die Schülerinnen und Schüler des Wohnheims.
Weitere Informationen zum Schülerwohnheim finden Sie auf unserer Website unter „Kunst+Wohnheim“. Ihre Fragen beantwortet Ihnen das Team der Erzieherinnen und Erzieher ebenfalls gern (SWH.Wettin@saalekreis.de).
Sekretariat
Sportsachen werden vergessen
Sprechzeiten
Gespräche mit Eltern zum Leistungs- und Entwicklungsstand sind uns wichtig. Diese sollten in Ruhe und mit entsprechender Vorbereitung erfolgen, weshalb von Gesprächen zwischen „Tür und Angel“ dringend abzuraten ist. Bitte kontaktieren Sie bei Gesprächsbedarf den Fachlehrer oder die Fachlehrerin über deren Dienst-E-Mail. Auch eine Kontaktaufnahme über den schulischen Messengerdienst „schul.cloud“ ist möglich. Der/die entsprechende Fachlehrer/in wird Sie zeitnah kontaktieren und einen Termin vereinbaren.
Schulentwicklungsteam
Das Schulentwicklungsteam (ehemals Steuergruppe) ist ein Gremium aus Lehrkräften, Eltern, Schülervertreterinnen/ -vertretern und der Schulleitung, die sich dem Innovations- und Evaluationsmanagement verschrieben haben. Im Schulentwicklungsteam werden Themen sondiert und Arbeitsgruppen initiiert, die sich einzelner Fragestellungen vertiefend widmen.
Ihr Interesse zur Mitarbeit richten Sie bitte an Ihre Vertretung im Schulelternrat. Der Schulelternrat entsendet die Mitglieder aus der Elternschaft in das Schulentwicklungsteam.
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Stundenplan
Den aktuellen Stundenplan finden Sie jeweils auf www.stundenplan24.de. Die Zugangsdaten werden über die regulären Kommunikationswege der Schule bekannt gegeben.
T ermine
Termine für das Schuljahr werden in der Regel schriftlich mitgeteilt. Einen Überblick über die geplanten Aktivitäten im laufenden Schuljahr können Sie dem Jahresarbeitsplan entnehmen. Diesen finden Sie auf der schulischen Website im geschützten Bereich für Eltern.
Alle weiteren Termine werden über die bekannten schulischen Kommunikationswege (z.B. Eintrag im Schulplaner, Elternbriefe, E-Mails) kommuniziert oder im Schulhaus bekannt gegeben.
Traditionen der Schule
U mzug
Als Schule benötigen wir stets eine aktuelle Telefonnummer, unter der Sie immer erreichbar sind. Informieren Sie deshalb umgehend die Klassenleitung und das Sekretariat über einen Umzug und die sich dadurch ggf. ändernde Telefonnummer.
Unfall in der Schule
Unfallversicherung
Schülerinnen und Schüler unserer Schule sind auf dem Schulweg und während der Unterrichtszeit (einschl. Pausenzeiten) unfallversichert. Dies gilt auch für (außer-) schulische Veranstaltungen (z.B. Sportfest, Wandertage, Klassenfahrten etc.). Sollte Ihr Kind einen Unfall auf dem Schulweg erleiden und Sie müssen einen Arzt oder eine Ärztin aufsuchen, benachrichtigen Sie bitte umgehend das Sekretariat. Der Gesetzgeber hat bestimmt, dass die Unfallanzeige bereits drei Tage nach dem Unfall in der Schule vorliegen muss. Bitte beachten Sie diesen kurzen Zeitraum im Fall eines Unfalls Ihres Kindes mit anschließendem Arztbesuch.
Unterrichtsbeginn (Aufsicht, Pausen)
Unsere Schule ist ab 7.45 Uhr geöffnet, das Haus 5 öffnet bereits um 7.30 Uhr. Auch die Aula (Unterburg) steht als Aufenthaltsraum ab 7:30 Uhr zur Verfügung.
Alle Schülerinnen und Schüler finden sich bis spätestens 7.50 Uhr im jeweiligen Klassen- oder Fachraum ein. Der Unterricht beginnt 7.55 Uhr. Die Unterrichtszeiten (regulär/ verkürzt) finden Sie im Menüpunkt „Schule/ Unterrichtszeiten“.
Die zwei großen Pausen (von 9.30 bis 9.55 Uhr im gesamten Schulgelände/ von 11.30 bis 12:00 Uhr auf der Burg Wettin, bis 12.05 Uhr im Haus 5) verbringen alle Jahrgänge auf dem Schulhof. Die Aufsicht wird durch Lehrkräfte der Schule gewährleistet.
Unterrichtsgänge
V ersetzung/ Wiederholung
Versicherung gegen Unfall
Versicherung für Sachschäden (vom Kind verursacht)
Vertrauenslehrer/in und Klassenlehrer/in
Vertretungsmanagement
Aufgrund von Unterrichtsgängen, Fortbildungen, Erkrankungen von Lehrkräften oder Prüfungen im Abitur kann es notwendig sein, dass der Unterricht vertreten werden muss. Der Vertretungsunterricht wird im Vertretungsplan ausgewiesen und kann über die App „Vp24 mobil“ eingesehen werden.
Bei kurzfristigen Erkrankungen kann es zum Ausfall (i.d.R. ab Jahrgang 7) kommen. In diesem Fall steht den Schülerinnen und Schüler ein Aufenthaltsraum (i.d.R. die Aula) zur Verfügung.
Bei geplanten Vertretungssituationen erfolgt die Vertretung nach folgendem Stufenplan:
- Fachgerechte Vertretung durch eine Lehrkraft desselben Faches
- Vertretung durch einen Fachlehrer der Klasse bei gleichzeitiger Nutzung der Möglichkeit einer Unterrichtsverlagerung (fachfremde Vertretung)
- Fachfremde Vertretung durch eine/n Fachlehrer/in, die nicht in der Klasse unterrichtet
- Stundenausfall (Randstunden)
W eg zur Schule (öffentliche Verkehrsmittel)
Der Schulbustransport zu unserer Schule ist dem Linienverkehr (OBS) angegliedert. Die nächstgelegenen Haltestellen sind „Wettin/ Gymnasium“ für die Unter-, Mittel- und Oberburg sowie „Wettin/ Könnernsche Straße“ für das Haus 5. Von allen Haltestellen aus ist die Schule zu Fuß in maximal 5 bis 10 Minuten zu erreichen. Über die App „Insa“ können sich Schülerinnen über ggf. auftretenden Änderungen im Schulbustransport (z.B. Verspätungen) informieren. Bei Busverspätungen sind Schülerinnen und Schüler verpflichtet, i.d.R. 30 min an der Haltestelle auf das Eintreffen des Buses zu warten. Im Winter (nur bei Minusgraden!) verkürzt sich diese Wartezeit auf 15min. Sollte der Bus auch nach Erreichen der maximalen Wartezeit nicht an der Haltestelle eintreffen, sind Ihre Kinder nicht zum längeren Warten verpflichtet und können den Heimweg antreten. Ihr Fehlen in der Schule ist für diesen Tag entschuldigt. Informieren Sie die Schule in diesem Fall bitte über die angezeigten Kommunikationswege. Der versäumte Unterrichtsstoff ist selbstständig nachzuholen.
Wertsachen
Wiederholung/ Rücktritt (freiwillig)
Z ahngesundheit
In drei Schuljahren der Sekundarstufe 1 wird einmal im Schuljahr durch den zahnärztlichen Dienst des Saalekreises eine zahnärztliche Prophylaxe (Jg. 5 und 6) bzw. eine zahnärztliche Reihenuntersuchung (Jg. 5, 6 und 9) bei allen Kindern der genannte Jahrgänge vorgenommen. Alle Termine werden vorab angekündigt. Die Kinder und ihre Eltern erhalten im Anschluss an die Untersuchungen ein Schreiben zum Stand der Zahngesundheit und ggf. Empfehlungen zur Weiterbehandlung.
Zum Schluss – Fehlt Ihnen eine Information im Eltern-ABC?
Dieses Eltern-ABC wird Ihnen als Eltern den schulischen Alltag am Burg-Gymnasium hoffentlich erleichtern. Die bisher veröffentlichten Module im Eltern-ABC haben sich in der Vergangenheit als hilfreich erwiesen und wurden deshalb in das Eltern-ABC aufgenommen. Dennoch kann ein solches Eltern-ABC stets nur einen bestimmten Informationsstand zu einem bestimmten Zeitpunkt wiedergeben.
Sollte Ihnen deshalb eine Information fehlen oder eine Information schwer auffindbar sein, freuen wir uns über Ihren Hinweis. Gern können Sie das Team der schulischen Website unter den Kontaktdaten der Schule (kontakt@gym-wettin.bildung-lsa.de) erreichen. Wir danken Ihnen für alle Hinweise und Anregungen.